Kosten

Sie haben keine Ahnung, wie so ein Aufenthalt bei uns finanziert wird? Das ist gar nicht schlimm. Wir listen Ihnen gerne die Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten nachfolgend auf.

Tagespflegekosten pro Tag

Monatlicher Anspruch für Gäste

Für den Bezug von Leistungen aus der Pflegekasse zur Inanspruchnahme einer Tagespflege muss ein Antrag auf teilstationäre Pflege gestellt werden.

Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Die Kosten für die Tagesstätte können daher nur privat abgerechnet werden.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 besteht ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse auf:
Leistungen für Tagespflege,
häusliches Pflegegeld und/oder
Pflegesachleistungen.

  • Leistungen für Tagespflege,
  • häusliches Pflegegeld und/oder
  • Pflegesachleistungen.

Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, wird der volle Restbetrag in häusliches Pflegegeld umgewandelt.

Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrten pro Tag

Die km-Angaben beziehen sich auf die einfache Entfernung bis zur Einrichtung.

Abrechnung

Bei der Altenpflegeumlage handelt es sich um einen Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können über den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI abgerechnet werden. Wird der Betrag i. H. v. 125 € monatl. überstiegen, müssen die darüber hinaus anfallenden Kosten privat bezahlt werden.

Hierfür ist eine einmalige Erklärung auszufüllen, dass die Tagesstätte am Wasserpark GmbH als einziges Unternehmen die Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen abrechnen wird.

Fahrtkosten und Pflegekosten werden von der Pflegekasse bezahlt und mit dem Ihnen zustehenden Pflegesachleistungsentgelt verrechnet. Auch hier gilt: Ist das Budget aufgebraucht, müssen darüber hinaus entstehende Kosten privat bezahlt werden.

Wir helfen und unterstützen Sie sehr gerne im Finden der für Sie bestmöglichen Option. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie ausführlich!